Willkommen in der Gemeinde Mondsee

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweise

Ein eheliches Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt, auch wenn nur ein Elternteil österreichische/r Staatsbürger/in ist.

Ein uneheliches Kind erwirbt sie, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Dies gilt nur für Kinder, die ab 1.Jänner 1983 geboren sind.

Wenn eine andere Person den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen möchte, wird eine von den Eltern erteilte Vollmacht benötigt.

Gebühren:

€ 44,60 (bis zu 2 Jahre gebührenfrei)

Zuständigkeit:

für alle Personen, die den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz, Innerschwand am Mondsee, Zell am Moos und Oberhofen am Irrsee haben!

Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Antragstellers)
  • amtlicher Lichtbilderausweis der Antragstellerin/des Antragstellers

eheliches Kind - Ehe aufrecht: zusätzlich

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (vor 1983 geboren: StbN des Vaters)

eheliches Kind - Ehe nicht mehr aufrecht: zusätzlich

  • Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils (Inhaber/in des Sorgerechtes)
  • Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
  • ev. Sterbeurkunde

uneheliches Kind: zusätzlich

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der außerehelichen Mutter
  • Nachweis der Obsorge, falls Staatsbürgerschaftsnachweis noch vor der Mutter beantragt wird.

HELP.GV - Staatsbürgerschaft